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Presseerklärung: Lohnniveau Rhein-Erft-Kreis

Presseerklärung

Das Lohnniveau im Rhein-Erft-Kreis stimmt nicht mehr

47 Prozent aller Beschäftigten unter der Niedriglohnschwelle! Stärkung der Tarifbindung durch ein Tariftreuegesetz NRW dringend notwendig! Mehr als 175.000 abhängig Beschäftigte gibt es Rhein-Erft-Kreis. Nach den aktuell verfügbaren amtlichen Statistiken der Agentur für Arbeit gehen 108.190 Arbeitnehmer in Vollzeit und 43.028 Teilzeitbeschäftigte einer Erwerbstätigkeit nach; hinzu kommen 24.082 sog. geringfügig Beschäftigte. Aber erschrecken muss, wie wenig die Menschen verdienen. Ich habe das nachgerechnet.

Dass Teilzeitbeschäftigte, insbesondere im Handel, in Gaststätten und anderen Dienstleistungsberufen, häufig schlecht bezahlt werden, ist bekannt. Auch wenn es dafür keine offizielle Statistik gib, nach seriösen Annahmen sind es mindestens 90% der Teilzeitbeschäftigten, die eine Vergütung unterhalb der Niedriglohnschwelle beziehen. Diese Niedriglohnschwelle lag Ende 2024 bundeseinheitlich bei 2.676 Euro brutto monatlich; für die westdeutschen Länder wird die Schwelle mit 2.745 Euro brutto angegeben. Wie das „Portal Sozialpolitik“ gestern (am 24.07.25) berichtete, gilt das aber auch für 15,6 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten; auch sie erhalten eine Entlohnung unterhalb der bundesweiten Niedriglohnschwelle.

Wie sieht der Niedriglohnsektor im Rhein-Erft-Kreis aus?

Das „Portal Sozialpolitik“ weist in seinem gestrigen Bericht auch die Niedriglohnquote für die einzelnen Kreise und kreisweiten Städte aus. Danach betrug die Quote unter Vollzeitbeschäftigten im Rhein-Erft-Kreis überdurchschnittliche 18,7 Prozent. Das sind in absoluten Zahlen 20.232 Menschen, die für ihre Vollzeitarbeit weniger als 2.745 Euro brutto monatlich bekommen.

Niedriglohnquote (Vollzeit)

Um den Niedriglohnsektor vollständig abzubilden, sind – wie erwähnt – auch die Teilzeitbeschäftigten mit einem Anteil von mindestens 38.720 Personen hinzuzurechnen sowie die 24.082 geringfügig Beschäftigten. In Summe ergibt dies 83.034 Erwerbspersonen. Das sind 47 Prozent aller Beschäftigten im Kreis.

Gute Arbeit sieht anders aus.

Anteil im Niedriglohnsektor (Alle Beschäftigten)

Es ist offenkundig: Das Lohnniveau im Rhein-Erft-Kreis stimmt nicht mehr. Neben dem Rückgang von gut bezahlten Industriearbeitsplätzen ist ein wesentlicher Grund die stark gesunkene Tarifbindung. Tarifverträge sichern gute Vergütung, aber immer mehr Arbeitgeber sind nicht an Tarifverträge gebunden.

Deshalb fordere ich, dass die Politik – auch die Kommunalpolitik – sich für die Stärkung der Tarifbindung einsetzt. Das kann sie; sie muss es nur politisch wollen. Durch das Instrument der Tariftreue bei Vergaben, Aufträgen und Einkäufen der öffentlichen Hand.

Tariftreuegesetz NRW dringend notwendig!

Bundesarbeitsministerin Bas hat jetzt einen Gesetzentwurf für Tariftreue vorgelegt. Dieser gilt jedoch nur für Aufträge des Bundes; nicht jedoch Aufträge, die von den Städten und Kreisen vergeben werden. Hier muss das Land NRW endlich tätig werden. Heute gilt bei Vergaben in NRW vielfach der Grundsatz: Nicht das beste Angebot erhält den Zuschlag, sondern das billigste. Damit werden Betriebe bevorzugt, die nicht tarifgebunden sind und über niedrige Löhne den Angebotspreis drücken. Das untergräbt den Sozialstaat. Unternehmer, die sich an Tarifverträge und tarifgemäße Entlohnung halten, dürfen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nicht das Nachsehen haben.

Deshalb unterstütze ich als Gewerkschafter und Landratskandidat des BSW die Forderung des DGB NRW:

Öffentliche Aufträge dürfen künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die nach Tarifvertrag bezahlen. Wir brauchen ein Tariftreuegesetz für NRW, das wirkt!

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